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Registrierung gemäss kantonaler Zulassungsverordnung (ZulaV): Neue Frist bis am 30. Juni 2026

Information des Gesundheitsamtes des Kantons Bern

Das Gesundheitsamt des Kantons Bern hat eine neue Frist für die Registrierung gemäss der kantonalen Verordnung über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (ZulaV) festgelegt. Im Kanton Bern tätige ärztliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die sich selbst bzw. ihre angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich registrieren müssen, sind verpflichtet, die verlangten Daten bis spätestens am 30. Juni 2026 einzureichen.
 
Die Registrierung und Meldung gemäss ZulaV erfolgt über die Web-Applikation Sirona. Der Zugang zu Sirona sowie weiterführende Informationen und Hilfestellungen stehen auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI zur Verfügung: Registrierung und Meldung gemäss ZulaV
 
Von der Registrierungs- und Meldepflicht sind alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer betroffen, die im Kanton Bern ambulante ärztliche Leistungen nach KVG erbringen – dazu gehören Spitäler, ambulante ärztliche Einrichtungen sowie freiberufliche Ärztinnen und Ärzte. Das Gesundheitsamt empfiehlt, die Registrierung via Sirona zeitnah vorzunehmen und sich mit der Web-Applikation vertraut zu machen.