Merkblatt: Einführung TARDOC und ambulante Pauschalen
1. Informationen
Halten Sie sich bezüglich neuer Informationen auf dem Laufenden und lesen Sie sich in die Materie ein. Folgende Plattformen stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:
Tarifwebseite der FMH: www.tarifeambulant.fmh.ch
Webseite der OAAT AG: www.oaat-otma.ch
Tarifnewsletter der OAAT AG: www.oaat-otma.ch/informationen/newsletter
Tarifbrowser: https://browser.tartools.ch/de/lkaat
2. Besitzstandwahrung
Beantragen Sie vor dem 30. September 2025 Ihre Besitzstandwahrung bei der OAAT AG. Weitere Informationen dazu finden sie unter oaat-otma.ch/gesamt-tarifsystem/besitzstaende.
Circa 4000 Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz verfügen zurzeit über einen oder mehrere Besitzstände (Abrechnungsberechtigung einer Position ausserhalb einer Dignität), die bei der Einführung von TARMED im Jahr 2004 angemeldet wurden. Ob eine Ärztin oder ein Arzt über einen oder mehrere Besitzstände verfügt, kann entweder in den eigenen Dokumenten zur Einführung von TARMED nachgelesen oder bei der FMH nachgefragt werden.
3. Schulung
Informieren Sie sich frühzeitig über Schulungsmöglichkeiten für Sie selbst, Ihre MPAs und Ihre MPKs.
Im Gegensatz zur TARMED-Einführung bietet die FMH keine physischen oder virtuellen Schulungen für Ärzteorganisationen, Mitglieder oder Arztpraxen an. Während Basis-Schulungsunterlagen auf der oben genannten FMH-Webseite zur Verfügung stehen werden, obliegt es den Fachgesellschaften, ihre Mitglieder fachgerecht und korrekt zu schulen. Aufgrund der ambulanten Pauschalen wird sich die Abrechnungspraxis von Fachgebiet zu Fachgebiet stark unterscheiden, weshalb von einer generellen, nicht spezifischen Schulung abzuraten ist. Die Fachgesellschaften gestalten die Schulungen autonom und sollten individuell auf ihre Mitglieder zukommen.
Da der Andrang auf qualifizierte Schulungen riesig sein wird, lohnt es sich, die gewünschten Schulungsangebote frühzeitig zu prüfen und zu buchen. Zur Qualitätssicherung der angebotenen Schulungen stellt die FMH auf Antrag des Anbieters das Label «Tarif 2026 – FMH approved» aus. Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit Schulungsangebote zu bevorzugen, die über das erwähnte FMH-Label verfügen.
4. Praxissoftware
Nehmen sie so früh wie möglich Kontakt zu den Herstellern und Betreibern Ihrer Praxisinformationssoftware auf und informieren Sie sich über den Zeithorizont der nötigen Anpassungen. Vergewissern Sie sich, dass die neue Tarifstruktur zum Jahreswechsel implementiert ist, sodass Sie abrechnen können.
5. Medizinische Praxiskoordinator/-innen
In der neuen ambulanten Tarifstruktur erhalten medizinische Praxiskoordinator/-innen (MPKs) eine Spartenanerkennung. Somit wurde die Möglichkeit geschaffen, Leistungen von MPKs im «Chronic Care Management» als Teil der spezifischen hausärztlichen Tarifposition separat abzurechnen. Folgende Voraussetzungen gilt es, hierfür zu beachten:
Ein Beweis für das Anstellungsverhältnis muss erbracht werden.
Es muss bewiesen werden können, dass die Leistungserbringung innerhalb der Praxisräumlichkeiten stattfindet.
Es muss nachgewiesen werden können, dass die delegierende Ärztin/der delegierende Arzt anwesend war und hätte intervenieren können.
Die MPK muss im offiziellen MPK-Register eingetragen sein, das zurzeit vom Verband SVA aufgebaut wird.
Stellen Sie bereits 2025 sicher, dass die von Ihnen beschäftigten MPKs die obigen Voraussetzungen erfüllen, sodass Sie ihre Leistungen im «Chronic Care Management» ab 1. Januar 2026 abrechnen können.
6. Verträge
Der Beitritt zum Tarifstrukturvertrag erfolgt via FMH und der Beitritt zu den kantonalen Anschlussverträgen mit Taxpunktwert erfolgt via BEKAG. Die entsprechenden Verträge sind in Erarbeitung. Die kantonalen Anschlussverträge müssen anschliessend noch von der Berner Kantonsregierung genehmigt werden.
Gemäss Auskunft der FMH wird ein Vertragsbeitritt indessen so oder so nicht vor Oktober 2025 möglich sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Artikel im doc.be 3/2025 zum TARDOC und den ambulanten Pauschalen: