Damit Ärztinnen und Ärzte im Kanton Bern praktizieren und zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können, brauchen sie eine kantonale Berufsausübungsbewilligung BAB und eine Zahlstellenregisternummer ZSR-Nr.
Die kantonale BAB wird durch das Kantonsarztamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern erteilt:
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Gesundheitsamt
Rathausgasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Internet: www.gsi.be.ch
Im Auftrag der schweizerischen Krankenversicherer erteilt die SASIS AG Zahlstellenregisternummern. Dazu müssen Ärztinnen und Ärzte neben der kantonalen Berufsausübungsbewilligung folgende Dokumente einreichen (Hinweis: Wegen dem drohenden Zulassungsstopp stellen Sie Ihre Dokumente am besten eingeschrieben zu. So können Sie beweisen, wann Sie Ihr Gesuch abgeschickt haben. Und die SASIS AG muss den Posterhalt quittieren):
Seit dem 1. Januar 2022 braucht es neu eine Zulassung vom Kanton zur Tätigkeit zu Lasten KVG. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft oder einer Stammgemeinschaft EPD.
Aerztegesellschaft des Kantons Bern
Sekretariat
Amthausgasse 28
3011 Bern
T: 031 330 90 00
F: 031 330 90 03
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