Damit Ärztinnen und Ärzte im Kanton Bern praktizieren und zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können, brauchen sie eine kantonale Berufsausübungsbewilligung BAB und eine Zahlstellenregisternummer ZSR-Nr.
Die kantonale BAB wird durch das Kantonsarztamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern erteilt:
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kantonsarztamt
Bewilligungswesen
Rathausgasse 1
3011 Bern
Internet: www.gef.be.ch
Im Auftrag der schweizerischen Krankenversicherer erteilt die SASIS AG Zahlstellenregisternummern. Dazu müssen Ärztinnen und Ärzte neben der kantonalen Berufsausübungsbewilligung folgende Dokumente einreichen (Hinweis: Wegen dem drohenden Zulassungsstopp stellen Sie Ihre Dokumente am besten eingeschrieben zu. So können Sie beweisen, wann Sie Ihr Gesuch abgeschickt haben. Und die SASIS AG muss den Posterhalt quittieren):
Ärztegesellschaft des Kantons Bern
Sekretariat
Postgasse 19, Postfach
3000 Bern 8
T: 031 330 90 00
F: 031 330 90 03
info(at)bekag.ch
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