Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der Aerztegesellschaft des Kantons Bern.

Falls Sie trotzdem noch weitere Fragen haben oder etwas unklar ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns in diesem Fall unter 031 330 90 00 oder info(at)bekag.ch.

Wann ist eine Mitgliedschaft notwendig?

Es gibt zwei Fälle, in denen eine Mitgliedschaft bei der kantonalen Ärztegesellschaft zwingend notwendig ist:

  • Sie sind ordentliches Mitglied der FMH oder möchten dies in Zukunft werden und verfügen im Kanton Bern über eine Berufsausübungsbewilligung (vgl. FMH-Statuten, Art. 8, Abs. 1).

  • Sie möchten Ihre Leistungen via ZSR-Nummer abrechnen und müssen sich deshalb dem kantonalen Anschlussvertrag zum Rahmenvertrag TARMED anschliessen.

Bei welchen Stellen muss ich meine Mutationen überall melden?

Mutationen, die uns gemeldet werden, leiten wir automatisch auch der FMH weiter. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sowohl Ihren Bezirksverein wie auch die jeweiligen Fachgesellschaften über Änderungen informieren.

Muss ich mich einem ärztlichen Bezirksverein anschliessen?

Ja, denn gemäss unseren Statuten ist die Mitgliedschaft in einem ärztlichen Bezirksverein Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der kantonalen Ärztegesellschaft. Massgebend für die Wahl des Bezirksvereins ist Ihr Arbeitsort.

Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst mit dem jeweiligen Bezirksverein in Verbindung zu setzten, da wir auf deren Bestätigung angewiesen sind, um Sie als Mitglied der BEKAG aufzunehmen.

Ich arbeite nur Teilzeit im Kanton Bern und habe meine Basis bei einer anderen Ärztegesellschaft, muss ich trotzdem den vollen Mitgliederbeitrag bezahlen?

Falls Sie bereits in einem anderen Kanton als ordentliches Mitglied einer kantonalen Ärztegesellschaft angeschlossen sind und dort auch die Basisorganisation für die FMH registriert haben, können Sie sich bei der BEKAG als ausserkantonales Mitglied anmelden.

Die Mitgliedschaft kostet jährlich CHF 180.--. Bitte legen Sie bei der Anmeldung eine Bestätigung der kantonalen Ärztegesellschaft über den ordentlichen Beitritt bei.

Wer ist berechtigt an RoKo und der Datenlieferung teilzunehmen?

Alle Mitglieder der Kategorie 01 "selbständig, fachlich eigenverantwortliches Mitglied mit BAB" sind berechtigt, an der RoKo und der Datenlieferung teilzunehmen und erhalten bei Teilnahme eine entsprechende Reduktion auf den Mitgliederbeitrag. 

Die Unterlagen für die RoKo werden Ihnen jeweils im Herbst zugestellt.

Erhalte ich durch die Teilnahme der RoKo und der Datenlieferung eine Reduktion auf den Mitgliederbeitrag?

Mitglieder der Kategorie 01 "Selbständig, fachlich eigenverantwortliches Mitglied mit BAB" erhalten bei der Teilnahme an der RoKo und der Datenlieferung im Folgejahr jeweils eine Reduktion auf den Mitgliederbeitrag. Die Höhe der Reduktion wird jährlich durch die Delegiertenversammlung angepasst.

Reduktion bei Teilnahme an RoKo aktuell: CHF 300.--

Reduktion bei Teilnahme an Datenlieferung aktuell: CHF 400.--

Erhalte ich als VLSS-Mitglied eine Reduktion auf den Mitgliederbeitrag?

Mitglieder, welche sich zusätzlich auch dem Verein der Leitenden Spitalärzte VLSS anschliessen, erhalten eine Reduktion von CHF 100.-- auf den ordentlichen Mitgliederbeitrag der Kategorie 02 "Unselbständig tätiges Mitglied, in leitender Funktion".

Ich beende meine aktive Praxistätigkeit: Was geschieht mit meiner Mitgliedschaft?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre aktive Praxistätigkeit aufzugeben, werden Sie von uns normalerweise in die Kategorie 07 "Freimitglied, nach definitiver Berufsaufgabe infolge Ruhestand" eingeteilt. Die Mitgliedschaft in dieser Kategorie ist kostenlos.
Der Vorteil ist, dass Sie weiterhin alle Informationen und Dienstleistungen erhalten sowie der Anschluss an den TARMED-Vertrag nicht verlieren.

Falls Sie Ihre aktive Praxistätigkeit aufgeben, bitte wir Sie um eine schriftliche Mitteilung an info(at)bekag.ch mit dem Datum der Praxisaufgabe.

Kann ich nach Beendigung der Praxistätigkeit auch den Austritt aus der Gesellschaft erwirken?

Bei einem Austritt aus der BEKAG verlieren Sie die Basisorganisation für Ihre FMH-Mitgliedschaft sowie den Anschluss an den Anschlussvertrag des Rahmenvertrages TARMED.

Wir bitten Sie vor dem Austritt um Kontaktaufnahme mit der FMH, um abzuklären, welche Folgen ein Austritt für Sie hätte. Die Mitgliederabteilung der FMH erreichen Sie unter 031 359 11 11 oder dlm(at)fmh.ch.

Des Weiteren machen wir Sie drauf aufmerksam, dass bei einem Austritt der Anschluss an den TARMED-Vertrag erlischt und somit Ihre ZSR-Nummer nicht mehr gültig ist.

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Sekretariat
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