Wir freuen uns, dass Sie Mitglied der Aerztegesellschaft des Kantons Bern werden möchten!
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Unterlagen, die Sie einreichen müssen, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können. Bitte füllen Sie die Dokumente aus und senden sie per Post oder per E-Mail zurück.
Gemäss unseren Statuten ist die Mitgliedschaft im Bezirksverein Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der kantonalen Aerztegesellschaft. Für die Aufnahme in den betreffenden Bezirksvereinen – massgebend ist der Arbeitsort – bitten wir Sie, sich an den betreffenden Präsidenten zu wenden.
Sobald wir vom Bezirksverein die Meldung erhalten, dass Sie dort angemeldet sind und wir ebenso die notwendigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, werden wir gerne die Mitgliedschaft in der kantonalen Aerztegesellschaft bestätigen. Danach stellen wir Ihnen die Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag TARMED und die Beitrittserklärung Kantonaler Anschlussvertrag zum Rahmenvertrag TARMED / HSK zu.
Bitte beachten Sie, dass ordentliche Mitglieder der FMH, welche in Besitz einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) sind, nach Art. 8 der FMH-Statuten ebenfalls ordentliches Mitglied in einer kantonalen Ärztegesellschaft sein müssen.
Einzureichende Dokumente:
Beitrittserklärung und Datenblatt
Beitrittserklärung zum kantonalen Anschlussvertrag (AV) zum Rahmenvertrag TARMED (RV)
Weitere Dokumente:
BEKAG-Mitgliedschaftsbroschüre
Aerztegesellschaft des Kantons Bern
Sekretariat
Postgasse 19, Postfach
3000 Bern 8
T: 031 330 90 00
F: 031 330 90 03
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