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Newsletter der Aerztegesellschaft des Kantons Bern |
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Wichtige Informationen der BEKAG zu COVID-19 |
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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen |
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Mit der Verordnung vom 16. März 2020 legte der Bundesrat fest, dass in Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern, Kliniken oder Arztpraxen keine medizinisch nicht dringend angezeigten Eingriffe und Behandlungen mehr durchführt werden dürfen. Am gestrigen Mittwoch, 8. April 2020, hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen der ausserordentlichen Situation bis am 26. April 2020 zu verlängern. Am 16. April 2020 soll ein Konzept für den etappenweisen Wiedereinstieg einzelner Berufsgruppen präsentiert werden. Die FMH und die kantonalen Ärztegesellschaften setzen sich dafür ein, dass es in Praxen und Spitälern, sobald aus epidemiologischer Sicht vertretbar, wieder sukzessive zu einer Normalisierung der ärztlichen Tätigkeit kommt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Patientinnen und Patienten aufzufordern, sich auch bei gesundheitlichen Problemen, welche nicht mit COVID-19 zusammenhängen, in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Erfahrung der letzten Wochen hat gezeigt, dass viele Patientinnen und Patienten vor diesem Schritt zurückschrecken und damit ein zusätzliches medizinisches Risiko eingehen. Nach wie vor ist als teilweise Kompensation für die erlittenen wirtschaftlichen Einbussen nur die Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte vorgesehen. Diese Massnahme ist für viele unserer Mitglieder, welche ihre Arztpraxen extrem herunterfahren mussten, nicht anwendbar oder nicht ausreichend. Der Bundesrat hat sich leider – entgegen den Vorankündigungen – am 8. April noch nicht dazu geäussert, ob und unter welchen Voraussetzungen auch selbständigerwerbende Ärztinnen und Ärzte eine Taggeldentschädigung für erlittenen Erwerbsausfall geltend machen können. Wir haben uns vom ersten Moment an sehr intensiv dafür eingesetzt, dass diese Lücke geschlossen wird. Und die FMH hat dieses legitime Anliegen zusammen mit anderen betroffenen Berufsverbänden von Anfang an dezidiert beim Bundesrat eingebracht. Wir hoffen also immer noch, dass der Bundesrat bald eine Lösung präsentiert. Abrechnung medizinischer Leistungen in Zusammenhang mit COVID-19 In einem ausserordentlich wichtigen Anliegen haben die steten Bemühungen der FMH Erfolg gezeigt: Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat am letzten Freitag, 3. April 2020, ein Faktenblatt «Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» publiziert. Das BAG möchte damit eine schweizweit einheitliche Praxis betreffend die telefonischen Konsultationen erwirken und hat dazu Empfehlungen formuliert, welche auf den Zeitraum der Geltungsdauer der Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschränkt sind. Der FMH ist es gelungen, dass das BAG auf einen Teil ihrer Anträge eingetreten ist und Anpassungen vorgenommen hat. Das BAG hat u.a. die Limitation der telefonischen Konsultation durch den Facharzt Psychiatrie auf 75 Minuten pro Sitzung angepasst. Damit entspricht sie der Tarifposition «Psychiatrische Diagnostik und Therapie, Einzeltherapie, jede weitere Sitzung». Zudem stellt das BAG die Tarifposition telefonische Konsultation durch den Facharzt (00.0110ff) mit der Grundkonsultation (00.0010ff) gleich, indem die gleichen Limitationen und Abrechnungsregeln (wie beispielsweise die Kombination mit anderen Tarifpositionen) gelten wie bei einer Konsultation in der Arztpraxis. Hausarztzuschlag: Die Kumulierbarkeit der Zuschlagsposition 00.0015 mit telefonischen Konsultationen durch den Facharzt findet im Faktenblatt des Bundesrats keine Erwähnung. Das heisst, die Position kann wie gehabt nicht mit telefonischen Konsultationen kumuliert werden. Aufgrund der Publikation des Faktenblatts des BAG hat die FMH ihre Frequently Asked Questions – FAQ «Abrechnung medizinischer Leistungen in Zusammenhang mit COVID-19 (Neues Corona-Virus)» aktualisiert. Die aktuellste Version können Sie auf folgendem Link finden. (Pour la version française: https://www.fmh.ch/files/pdf23/faq-abrechnung-covid-19_f19.pdf) Drive-in Corona-Testzentrum Eine Erfolgsmeldung hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) vergangene Woche kommuniziert: Der Kanton Bern hat am Donnerstag, 2. April 2020, ein Drive-in für Coronavirus-Tests auf dem Gelände der BERNEXPO eröffnet. Es handelt sich dabei um ein vom BAG begleitetes Pilotprojekt, das nach vorgängigem online-Check auch Personen ausserhalb von Risikogruppen breit testet. Für die Durchführung von Tests ausserhalb dieses Projekts gelten weiterhin die Kriterien des BAG. Pro Tag können 500 Proben entnommen werden, das Angebot wird rege genutzt. Weitere Informationen wie beispielsweise zum Ablauf des Testverfahrens sind aus dem Newsletter des Kantonsarztamts ersichtlich. Die BEKAG hat Ihre Anliegen betreffend die Testung im Testzentrum eingebracht und beispielsweise erreicht, dass die Hausärztinnen und Hausärzte der getesteten Personen über das Testresultat, insbesondere wenn dieses positiv ausfällt, informiert werden. Mit einer ersten statistischen Auswertung der Testresultate kann in den nächsten Tagen gerechnet werden. Testbus Das Kantonsarztamt hat mit Newsletter von gestern Mittwoch, 8. April 2020, mitgeteilt, dass beim Testbus keine Patienten mehr angemeldet werden können. Über den weiteren Einsatz des Testbusses entscheidet die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) im weiteren Verlauf der Pandemie. COVID-19 Labordiagnostik Zurzeit werden die ersten laborchemischen Verfahren zum Nachweis von Antikörpern als Reaktion des Organismus auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Markt eingeführt. Dabei kommen verschiedene Testmethoden zum Einsatz, welche nun einer gründlichen Überprüfung hinsichtlich ihrer Wertigkeit und Aussagekraft unterzogen werden müssen. Keinesfalls darf aber zum jetzigen Zeitpunkt beim Nachweis von Antikörpern auf eine Immunität der getesteten Person geschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen, die entsprechenden wissenschaftlichen Publikationen und Empfehlungen engmaschig zu verfolgen. Schutzmaterial Der Kanton Bern erwartet in den nächsten zwei Wochen eine grössere Lieferung an Schutzmaterial, welches anschliessend nach den Kriterien der kantonalen Behörden verteilt wird. Falls Sie Bedarf haben, können Sie sich weiterhin an das Kantonsapothekeramt wenden (info.kapa@be.ch). Die Massnahmen des Bundesrats zum Schutz der vulnerablen Gruppen zeigen Wirkung. Bisher sind Szenarien wie in Norditalien oder Spanien ausgeblieben. Aber es gilt, wachsam und diszipliniert zu bleiben – gerade jetzt, wo sich etwas Licht am Ende des Tunnels abzeichnet. Wir Ärztinnen und Ärzte zusammen mit allen Leistungsträgern im Gesundheitsbereich waren und sind in diesen Zeiten stark gefordert. Für Ihren Einsatz zum Wohl der Patientinnen und Patienten danken wir Ihnen! Wir wünschen Ihnen trotz der schwierigen Umstände schöne und erholsame Ostertage, bleiben Sie gesund! Im Namen des geschäftsführenden Ausschusses Dr. med. Esther Hilfiker, Präsidentin |
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