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Newsletter der Aerztegesellschaft des Kantons Bern
05/04/2017

 
 

BEKAG empfiehlt weiterhin, auf Datenübermittlung ans BFS zu verzichten. 

 
 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

 
 

Trotz der neulich vom BFS versandten Mahnfrist vom 21. April 2017 hält der Vorstand der BEKAG an seiner Empfehlung zum Verzicht auf die laufende Datenübermittlung an das BFS fest, unter Verweis auf seinen Newsletter vom 10. Februar 2017.

Es liegen keine neuen, relevanten Gesichtspunkte vor, welche zum jetzigen Zeitpunkt ein Umdenken unserer Haltung in dieser Angelegenheit erfordern würden.

Freundliche Grüsse

Dr. med. Beat Gafner
Präsident Aerztegesellschaft des Kantons Bern

 
 


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