Logo  
 

Newsletter der Aerztegesellschaft des Kantons Bern
04/04/2017

 
 

BeHealth-Initiative – Der zweite Zwischenbericht des Steuerungsausschusses

 
 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

 
 

Mitte März hat der BeHealth-Steuerungsausschuss seinen zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Im vorliegenden Schreiben orientiere ich Sie über die wichtigsten Punkte.

Ausgangslage
Unter dem elektronischen Patientendossier (ePD) ist ein dezentral abgelegtes digitales Dossier zu verstehen, von dem Leistungserbringer behandlungsrelevante Daten aus der Krankengeschichte eines Patienten abrufen können. Es darf nicht verwechselt werden mit der elektronischen Krankengeschichte eines Spitals oder einer Arztpraxis (so genannte Primärsysteme).

Gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier vom 19. Juni 2015 (EPDG) müssen Spitäler bis zum Jahr 2020 und Pflegeheime bis zum Jahr 2022 Mitglied einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft zum Betrieb von elektronischen Patientendossiers sein. Für alle Behandelnden im ambulanten Bereich bleibt die Teilnahme freiwillig. In jedem Fall entscheiden die Patienten, ob sie für sich ein elektronisches Patientendossier eröffnen wollen. Der Nutzen für die Leistungserbringer liegt in der Vereinfachung von Arbeitsabläufen entlang des Behandlungspfads – so genannten «Business-to-Business-Prozessen» (B2B).

Kosten
Weil der Nutzen aus der Umsetzung des ePD zeitlich verzögert erfolgt und ein hoher Investitionsaufwand zu leisten ist, werden die Kantone und der Bund einen wesentlichen Beitrag an die Aufbaukosten der Stammgemeinschaften leisten müssen, um die eHealth-Entwicklung in den Regionen anzustossen. Die im EPDG vorgesehenen Finanzhilfen der öffentlichen Hand stehen ausschliesslich für den Aufbau der Kommunikationsplattformen zur Verfügung. Der allfällige Aufbau von Primärsystemen in der Arztpraxis bzw. die Entwicklung von Schnittstellen der vorhandenen Primärsysteme zu Kommunikationsplattformen müssen von den Leistungserbringern selbst finanziert werden. Noch ungelöst sind weiter die Fragen zu haftpflichtrechtlichen Konsequenzen in der Datenpflege und zur Abgeltung der Datenpflege.

BeHealth
Mit der BeHealth-Initiative wollen Leistungserbringer und Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in der kantonalen Versorgungslandschaft umsetzen. Der BeHealth-Steuerungsausschuss prüft die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Aufbau und Betrieb einer Stammgemeinschaft im Kanton. Dabei ist der Steuerungsausschuss zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Für Patienten sind umfassende Stammgemeinschaften interessanter als kleinräumige und/oder fachspezifische Stammgemeinschaften.
  • Der Nutzen einer Stammgemeinschaft liegt – neben dem Betrieb des elektronischen Patientendossiers (ePD) – darin, dass sich B2B-Anwendungen realisieren lassen. Konkret: Über die Infrastruktur lassen sich auch Austrittsberichte oder Medikationspläne digitalisieren, die Brief und Fax ablösen können. Das spart Zeit und Geld.
  • Eine Stammgemeinschaft muss gemeinsam mit dem IT-Dienstleister ein tragfähiges Geschäftsmodell zum Abwickeln der B2B-Prozesse entwickeln. Dabei gilt die Prämisse: Je mehr Mitglieder eine Stammgemeinschaft hat, desto weniger Kosten fallen für das einzelne Mitglied an.
  • Damit die Vorteile von B2B-Anwendungen genutzt werden können, braucht es funktionierende Schnittstellen zwischen dem ePD und den bestehenden Informationssystemen in der Klinik oder in der Praxis.
  • Der Steuerungsausschuss priorisiert vorerst drei Datenaustauschprozesse (Usecases) für den allfälligen Aufbau einer gemeinsamen Stammgemeinschaft: das Berichtswesen, den Medikationsplan und das eigentliche ePD.
  • Am 9. März 2017 haben alle im BeHealth-Steuerungsausschuss repräsentierten Verbände von Leistungserbringern eine Absichtserklärung unterzeichnet. Darin bekräftigen sie den Wunsch nach einer gemeinsamen Organisation der Stammgemeinschaft.
  • Der Steuerungsausschuss identifiziert folgende zwei Organisationsmodelle als praxistauglich: 1. «Stammgemeinschaft BeHealth» und 2. «Interkantonale Stammgemeinschaft (z.B. BE-ZH)». In beiden Modellen übernimmt die öffentliche Hand eine mehr oder weniger grosse Rolle in der Trägerschaft. Der Steuerungsausschuss prüft die beiden Modelle abschliessend, um den Verbänden eine klare Empfehlung abgeben zu können.

Um den ausführlichen Bericht zu lesen, klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link: BeHealth-Initiative 2. Zwischenbericht

Freundliche Grüsse

Beat Gafner
Präsident Aerztegesellschaft des Kantons Bern

 
 


Impressum
Der Newsletter der Aerztegesellschaft des Kantons Bern ist ein offizielles
Informationsmedium und wird Verbandsmitgliedern regelmässig zugestellt. Für
Änderungen Ihrer Angaben oder Fragen zum Newsletter: info@berner-aerzte.ch oder
telefonisch 031 310 20 99
Website | Impressum | © Aerztegesellschaft des Kantons Bern