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Newsletter der Aerztegesellschaft des Kantons Bern |
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IG BeHealth informiert über das weitere Vorgehen im eHealth-Bereich |
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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen |
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Die Stellungnahme der IG BeHealth zum weiteren Vorgehen im eHealth-Bereich informiert Sie über die organisatorischen Schritte und Massnahmen, die von Spitälern und anderen stationären Einrichtungen des Kantons Bern bis Ende Juni 2019 unternommen werden müssen, falls diese sich der XAD-axsana-Stammgemeinschaft anschliessen wollen. Spitäler sind gemäss EPD-Gesetz verpflichtet, ab April 2020 ihren Patienten auf deren Wunsch ein Elektronisches Patientendossier (EPD) anzubieten, Pflegeheime ab 2022. Ambulante Leistungserbringer und damit die praktizierende Ärzteschaft sind vorderhand nicht verpflichtet, ein EPD anzubieten oder sich einer Stammgemeinschaft anzuschliessen. Die Website www.xsana.ch informiert umfassend über die Fortschritte der Digitalisierungsbemühungen in Spitälern, Pflegeheimen und anderen Gesundheits-Institutionen. Bevor die BEKAG eine Empfehlung an ihre Einzelmitglieder aussprechen wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ohne aktive Unterstützung durch Bund und Kantone zusammen mit den Stammgemeinschaften und einer betriebswirtschaftlich korrekten Tarifregelung wird die praktizierende Ärzteschaft nicht in der Lage sein, «eHealth Swiss» zum Abheben und Fliegen zu verhelfen. Weitere Links Mit besten Grüssen Der Geschäftsführende Ausschuss der Aerztegesellschaft des Kantons Bern |
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