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Newsletter der Aerztegesellschaft des Kantons Bern
09/11/2018

 
 

Erhebung MAS 2017 - Empfehlungen der BEKAG

 
 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

 
 

Am 12. November 2018 startet die Erhebung MAS 2017 des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Wir machen Sie auf folgende, wichtige Neuerung aufmerksam:

Die Daten 2017 werden nicht nur zu statistischen Zwecken, sondern neu zusätzlich auch zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erhoben. Der Gesetzesauftrag zur Erhebung von Daten der Leistungserbringer zu aufsichtsrechtlichen Zwecken ist in Art. 59a KVG festgehalten.

Die BEKAG konnte in den vergangenen Monaten mit dem BFS verhandeln. Sanktionen bei Nichtlieferung von Daten sind nach wie vor nicht vorgesehen.

Empfehlungen der BEKAG

  • Wir empfehlen, die MAS-Erhebung auszufüllen und nur zu statistischen Zwecken an das BfS zu übermitteln.
  • Von einer aufsichtsrechtlichen Datenlieferung raten wir ab, da nach wie vor unklar ist, zu welchen Zwecken genau die Daten weiterverwendet werden.
  • Das heisst konkret: Bevor Sie die Daten einreichen, werden Sie gefragt, ob Sie die Daten zu statistischen und zu aufsichtsrechtlichen Zwecken liefern wollen. Bitte entfernen Sie das Gut-Zeichen aus dem Kästchen «Verwendung zu aufsichtsrechtlichen Zwecken».

Ein wichtiger Hinweis:

 

PonteNova unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen des MAS-Fragebogens. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.pontenova.ch/Aerzte/MAS-Fragebogen-PonteNova.htm

Freundliche Grüsse

Esther Hilfiker, Präsidentin Aerztegesellschaft des Kantons Bern

 
 


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